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   BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 632/98   

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https://dejure.org/1999,2174
BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 632/98 (https://dejure.org/1999,2174)
BAG, Entscheidung vom 12.08.1999 - 2 AZR 632/98 (https://dejure.org/1999,2174)
BAG, Entscheidung vom 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 (https://dejure.org/1999,2174)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkmitarbeiter - Rücknahme einer Statusklage - Tarifliche Unkündbarkeit - Unzulässige Rechtsausübung

  • Judicialis

    BGB § 242; ; MTV der Deutschen Welle vom 6. Dezember 1979 in der Fas... sung des Tarifvertrages vom 25. Februar 1995 Ziff. 111.1; ; MTV der Deutschen Welle vom 6. Dezember 1979 in der Fassung des Tarifvertrages vom 25. Februar 1995 Ziff. 112.3; ; MTV der Deutschen Welle vom 6. Dezember 1979 in der Fassung des Tarifvertrages vom 25. Februar 1995 Ziff. 253.11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tarifliche Unkündbarkeit; unzulässige Rechtsausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • RA Kotz (Zusammenfassung)

    Tarifliche Unkündbarkeit unzulässige Rechtsausübung gem. § 242 BGB

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 106
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • LAG Köln, 02.06.1998 - 9 Sa 1837/97

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 632/98
    Landesarbeitsgericht Köln - 9 Sa 1837/97 -.

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. Juni 1998 - 9 Sa 1837/97 - aufgehoben.

  • BAG, 11.12.1996 - 5 AZR 855/95

    Rechtsmißbräuchliche Berufung auf ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 632/98
    In seinem Urteil vom 11. Dezember 1996 (- 5 AZR 855/95 - BAGE 85, 11 = AP Nr. 35 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung) hat der Fünfte Senat des Bundesarbeitsgerichts ausgeführt, ein Arbeitnehmer verhalte sich widersprüchlich und handele rechtsmißbräuchlich (§ 242 BGB), wenn er zunächst ein rechtskräftiges Urteil mit der Feststellung seines Arbeitnehmerstatus erstreite, dann ohne Änderung der Zusammenarbeit in tatsächlicher Hinsicht den Arbeitgeber zu einer Aufhebung des Arbeitsvertrags und zur Fortsetzung der Zusammenarbeit "auf der Basis freier Mitarbeit" veranlasse, hieraus über viele Jahre Vorteile ziehe und erst später erneut die Feststellung verlange, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden.
  • LAG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - 17 Sa 45/20

    Arbeitnehmerstatus - Statusfeststellungsklage - Kündigungsschutzantrag -

    Insbesondere ist das Vertrauen eines Vertragspartners auf eine bestimmte Rechtslage schutzwürdig, wenn er von dem anderen Teil in diesem Glauben bestärkt worden ist (vgl. BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn. 31, BAGE 145, 26; 24. Mai 2006 - 7 AZR 365/05 - Rn. 27, EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 114; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - zu II 4 a der Gründe, BAGE 104, 86; 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 - zu II 4 der Gründe, AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung-Verwirkung Nr. 41; 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - zu 1 der Gründe, BAGE 85, 11; 11. Dezember 1996 - 5 AZR 708/95 - zu I 2 a der Gründe, AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung-Verwirkung Nr. 36; jüngst grundlegend: Schwarze ZfA 2021, 44 ff.) .
  • BAG, 04.12.2002 - 5 AZR 556/01

    Antragstellung im Berufungsverfahren - Arbeitnehmerstatus - widersprüchliches

    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 11. Dezember 1996 - 5 AZR 708/95 - AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung Nr. 36 = EzA BGB § 242 Rechtsmißbrauch Nr. 2; 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - BAGE 85, 11; 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 - AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung Nr. 41 = EzA BGB § 242 Rechtsmißbrauch Nr. 4) kann sich ein Beschäftigter gegenüber seinem Vertragspartner nicht darauf berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, wenn er sich hierbei unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens rechtsmißbräuchlich verhält.

    In diesen Fällen lagen ausdrückliche statusbezogene Erklärungen vor, aus denen der Vertragspartner schließen durfte, der Dienstverpflichtete werde sich nicht auf seine Arbeitnehmereigenschaft berufen (BAG 11. Dezember 1996 - 5 AZR 708/95 -, 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - und 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 -, jeweils aaO).

  • LAG Hamm, 09.09.1999 - 4 Sa 714/99

    Vergangenheitsbezogene Überprüfung der Sozialversicherungspflicht - Verwirkung

    So stellt es bspw. eine unzulässige Rechtsausübung dar, wenn ein Rundfunkmitarbeiter zunächst eine Statusklage vor dem Arbeitsgericht zurücknimmt und sich später zur Begründung der Voraussetzungen der tariflichen Unkündbarkeit darauf beruft, er sei durchgehend Arbeitnehmer gewesen ( BAG v. 12.08.1999 - 2 AZR 632/98, AP Nr. 41 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung-Verwirkung = EzA § 242 BGB Rechtsmißbrauch Nr. 4).
  • LAG Nürnberg, 27.08.2001 - 7 Sa 293/00

    Voraussetzungen zum Erlass eines Sachurteils, wenn erschienener Prozessvertreter

    Das Verbot des Selbstwiderspruchs hindert Vertragsparteien auch daran, sich auf die Unwirksamkeit eines Vertrages zu berufen, den sie viele Jahre lang als rechtswirksam angesehen und beiderseits erfüllt haben (BAG, Urt. vom 12.08.1999 - 2 AZR 632/98; Urt. vom 11.12.1996 - 5 AZR 855/95, AP Nr. 35 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung; Urt. vom 11.12.1996 - 5 AZR 708/95, AP Nr. 36 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung = BB 97, 1484).

    Das Vertrauen des Arbeitgebers kann entweder dahin gehen, der Tätige sei freier Mitarbeiter, oder zumindest dahin, der Tätige werde einen etwaigen Arbeitnehmerstatus nicht geltend machen (BAG, Urt. vom 12.08.1999 - 2 AZR 632/98).

  • LAG Düsseldorf, 02.06.2005 - 11 Sa 218/05

    Dauer des Arbeitsverhältnisses als Dienstzeit für Alterversorgung bei

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z. B. BAG 25.05.1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung; BAG 12.08.1999 - 2 AZR 632/98 - AP Nr. 41 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung).
  • LAG Köln, 12.01.2010 - 12 Sa 429/09

    Statusklage einer Führungskraft

    BAG vom 12.08.1999 - 2 AZR 632/98 - AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung Nr. 41) kann sich ein Beschäftigter gegenüber seinem Vertragspartner zwar nicht darauf berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, wenn er sich hierbei unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich verhält.

    In diesen Fällen lagen ausdrückliche statusbezogene Erklärungen vor, aus denen der Vertragspartner schließen durfte, der Dienstverpflichtete werde sich nicht auf seine Arbeitnehmereigenschaft berufen (BAG vom 11.12.1996 - 5 AZR 855/95 - und vom 12.08.1999 - 2 AZR 632/98).

  • ArbG Hamburg, 29.04.2008 - 1 Ca 424/07
    Nach ständiger Rechtsprechung des BAG (vgl. nur BAG Urteile vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 708/95 - AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung Nr. 36 = EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 2; 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - BAGE 85, 11; 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 - AP BGB § 242 Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung Nr. 41 = EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 4; 4. Dezember 2002 - 5 AZR 556/01 - EzA § 333 ZPO Nr. 1) kann sich ein Beschäftigter gegenüber seinem Vertragspartner nicht darauf berufen, zu ihm in einem Arbeitsverhältnis zu stehen, wenn er sich hierbei unter dem Gesichtspunkt des widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich verhält.

    In diesen Fällen lagen ausdrückliche statusbezogene Erklärungen vor, aus denen der Vertragspartner schließen durfte, der Dienstverpflichtete werde sich nicht auf seine Arbeitnehmereigenschaft berufen (S AG Urteil vom 11. Dezember 1996 - 5 AZR 708/95 -, 11. Dezember 1996 - 5 AZR 855/95 - und 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 -, jeweils a.a.O.).

  • LAG Sachsen, 04.11.2010 - 4 Sa 262/10

    Treuwidrige Berufung auf fehlenden Sachgrund bei Anschlussbefristung aufgrund

    In gleicher Weise hat das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Arbeitnehmers entschieden, der zunächst ein rechtskräftiges Urteil mit der Feststellung seines Arbeitnehmerstatus erstritten hatte, dann ohne Änderung der Zusammenarbeit in tatsächlicher Hinsicht den Arbeitgeber zu einer Aufhebung des Arbeitsvertrages und zur Fortsetzung der Zusammenarbeit "auf Basis freier Mitarbeit" veranlasst hatte, hieraus über viele Jahre Vorteile zog, um so dann später erneut die Feststellung zu verlangen, es habe ein Arbeitsverhältnis bestanden (BAG, Urteil vom 11.12.1996 - 5 AZR 895/95 - EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 1; BAG, Urteil vom 12.08.1999 - 2 AZR 632/98 -, EzA § 242 BGB Rechtsmissbrauch Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 09.03.2006 - 13 Sa 549/05

    Verwirkung

    In Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung mehrerer Senate des Bundesarbeitsgerichts (zB 25. Mai 1988 - 2 AZR 711/87 - AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung; 12. August 1999 - 2 AZR 632/98 - AP Nr. 41 zu § 242 BGB Unzulässige Rechtsausübung - Verwirkung; 30. Januar 1991 - 7 AZR 239/90 - EzAÜG § 10 AÜG Fiktion Nr. 68; 19. März 2003 - 7 AZR 269/02 - AP Nr. 4 zu § 13 AÜG) geht auch die erkennende Kammer unter Aufgabe der in der Entscheidung vom 18. März 2004 ( - 13 (3) Sa 1431/02 - unveröffentlicht) vertretenen Auffassung davon aus, dass nicht nur einzelne Rechte aus einem Arbeitsverhältnis, sondern auch das Recht eines Arbeitnehmers, sich darauf zu berufen, zu einem Unternehmen in einem Arbeitsverhältnis zu stehen oder gestanden zu haben, der Verwirkung nach § 242 BGB unterliegt.
  • LAG Köln, 25.01.2000 - 13 Sa 1650/98

    Umfang der Beschäftigung; Ordnungsgemäße tarifgerechte Eingruppierung; Ansprüche

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  • LAG Köln, 19.12.2007 - 3 Sa 1123/07

    Befristung; gerichtlicher Vergleich

  • LAG Köln, 06.07.2001 - 11 Sa 373/01

    Altersstufe; Steigerungsstufe; Gehaltsstufe; Status; Verwirkung

  • ArbG Essen, 30.08.2005 - 2 Ca 962/05

    Anspruch auf Feststellung des Zustandekommens eines Arbeitsverhältnisses ist nach

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